Die ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH ist Trägerin der EnergieSpar-Agentur des Landes Brandenburg. Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages gemäß § 9 Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) berät das ZAB-Energieteam Unternehmen und Kommunen, begleitet Projekte und erstellt Gutachten und Studien. Auch andere Bereiche der ZAB wirken bei der Erfüllung der Aufgaben der EnergieSpar-Agentur mit.
ZAB Energie berät Unternehmen aus Brandenburg und Investoren in Brandenburg auf der Grundlage der VDI 3922 - Energieberatung für Industrie und Gewerbe zu Fragen der Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen im gewerblichen und im Gebäudebereich. Für Kommunen werden Beratungsleistungen zur Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien, zu den Potentialen der Kraft-Wärmekopplung und zur Unterstützung des Energiemanagements angeboten.
Gesetzlicher Auftrag
Durch Festlegung im Gesellschaftervertrag ist die ZAB Träger der EnergieSpar-Agentur des Landes Brandenburg zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages gemäß Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG). Im LImSchG (in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 1999 (GVBl.I/99 S.386), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBl.I/04 S.186, 196), heißt es:
§ 9
Wärmenutzungs- und Energieanwendungsberatung
(1) Die Landesregierung gewährleistet eine angemessene und interessenunabhängige Beratung wärme- oder stromerzeugender sowie wärme- oder stromverbrauchender Betriebe, Haushaltungen, Selbstverwaltungskörperschaften, Behörden und sonstiger Einrichtungen. Das Land errichtet eine Energiesparagentur.
(2) Die Beratung erstreckt sich auf eine umweltschonende, sparsame und kostengünstige Wärmenutzung, Wärme- und Stromerzeugung sowie eine rationelle, sparsame und umweltverträgliche Energieanwendung.
(3) Der Beratungsträger ist verpflichtet, Beratungssuchenden angemessenen Rat zu erteilen, und berechtigt, in allen Verwaltungs- und Planungsverfahren mit Bedeutung für die Nutzung entstehender Wärme oder umweltverträglicher Energieanwendung gegenüber der zuständigen Behörde, dem Antragsteller oder Planungsträger Stellung zu nehmen.